Fischereiprüfungen

 

"Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt."

 

(Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordhein-Westfalen)

 

Der Rheinische Fischereiverband 1880 e.V. bietet in regelmäßigen Abständen Fischereilehrgänge zur Erlangung der Fischerprüfung (Angelprüfung/Angelschein) an.

 

Die jeweiligen Standorte und die aktuellen Termine sind auf der Webseite des Rheinischen Fischereiverbandes unter folgendem Link einzusehen:

 

http://rhfv.de/index.php?id=144